Antragsstichtag 30.09.2021
Seit September 2021 können für private und öffentliche Förderanträge gestellt werden. Die Einreichtung privater Anträge muss über die Samtgemeinde Horneburg stattfinden und sollte möglichst 3-4 Wochen vor dem 30. September stattgefunden haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern.
Was wird gefördert?
In besonderem Maße sind die Dörfer ein prägender Bestandteil einer Kulturlandschaft, die von ihren Bewohnern gestaltet und bewirtschaftet werden. Mit der Durchführung privater Maßnahmen an den Gebäuden, sowie den Hof- und Freiflächen, trägt jeder zum Erscheinungsbild des Ortes bei.
Welche privaten Projekte werden gefördert?
- Die Veränderung an den alten Gebäuden (mitunter bis in die 1950er Jahre), die von außen sichtbar ist (Fassade, Dach, Fenster und Freiraum etc.), wenn sie den Gestaltungsregeln entsprechen. Eingeschlossen die erstmalige Wärmedämmung.
- Um-/Nachnutzung von orts- oder landschaftsprägenden Gebäuden zu Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeitnutzungen, für öffentliche, gemeinschaftliche oder soziale Zwecke, insbesondere zur Innenentwicklung. Die Förderung umfasst auch Maßnahmen im Innenbereich des Gebäudes.
- Anpassung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Hofräumen an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens (nur Landwirte).
- Ersatz nicht sanierungsfähiger orts- oder landschaftstypischer Bausubstanz durch Neubauten, die sich maßstäblich in das Umfeld einpassen.
- Abbruch von Bausubstanz aus siedlungsstrukturellen oder entwicklungsplanerischen Gründen.
Ablauf einer Fördermaßnahme von der Beratung bis zur Durchführung
- Kostenlose fachkundige Beratung durch das Planungsbüro mensch und region einholen
- Kostenvoranschläge vom Fachhandwerker einholen, getrennt nach Gewerken wie Tischler- und Maurerarbeiten. Keine Pauschalangebote!
- Es gibt nur einen Zeitpunkt pro Jahr, bis zu dem der Antrag eingereicht werden kann! Der vollständige Förderantrag muss bis zum 30. September des (Vor-)jahres mit Kostenvoranschlägen, Fotos und Maßnahmenbeschreibung über die Stadtverwaltungen beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht sein, um im Folgejahr eine Maßnahme durchzuführen.
Hinweis: Um die Fristen sicher zu wahren, ist es besser, den Antrag schon Anfang September bei der Samtgemeinde einzureichen! - Bewilligung abwarten! Nicht vorher beginnen! Andernfalls gibt es keine Förderung!
- Durchführung der Maßnahme unter Beachtung der Auflagen im Bewilligungsbescheid. Die Nichtbeachtung kann zum Verlust des Zuschusses führen!
- Auszahlung des bewilligten Zuschusses nach Abgabe des Verwendungsnachweises und abschließender Ortsbesichtigung durch das Amt für regionale Landesentwicklung.
In welcher Höhe kann bei privaten Antragstellern oder Vereinen gefördert werden?
- In der Regel 40% der Netto-Investitionssumme.
- Es bestehen je nach Projekt unterschiedliche Förderhöchstsummen zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Bei gemeinnützigen Vereinen können Eigenleistungen anerkannt werden.
- Es ist eine Mindestinvestition von ca 7.500 € pro Antrag erforderlich.
Wo bekomme ich Antragsformulare?
- Bei der Kommune
- Bei Ihrem Planungsbüro mensch und region
- Im Internet: Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium (http://www.ml.niedersachsen.de/).
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Flyer zu Fördermöglichkeiten und zur Dorfentwicklung
Diese Informationen haben wir Ihnen auch im folgenden Flyer zusammengetragen: Förderflyer-DE-NoBlie